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   VG Stuttgart, 21.04.2005 - 12 K 5548/03   

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VG Stuttgart, 21.04.2005 - 12 K 5548/03 (https://dejure.org/2005,34655)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21.04.2005 - 12 K 5548/03 (https://dejure.org/2005,34655)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21. April 2005 - 12 K 5548/03 (https://dejure.org/2005,34655)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VG Stuttgart (Pressemitteilung)

    Hoher Funktionär des verbotenen Kalifatsstaates wehrt sich erfolglos gegen seine Ausweisung

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Hoher Funktionär des verbotenen Kalifatsstaates wehrt sich gegen seine Ausweisung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03

    Ausweisung - Sicherheitsrisiko

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.04.2005 - 12 K 5548/03
    Die dagegen eingelegte Beschwerde des Klägers blieb erfolglos (VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 07.05.2003 -1 S 254/03 -, VBlBW 2003, 477).

    Auf die diesbezüglichen Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in seiner Entscheidung zum Eilverfahren wird Bezug genommen (Beschl. v. 07.05.2003, VBlBW 2003, 477,478).

    Dennoch ist hier aus dem Umständen des Einzelfalles ein schwerwiegender Ausweisungsanlass zu bejahen; auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs im Eilfall wird Bezug genommen (Beschl. v. 07.05.2003, a.a.O., S. 480 f.).

    Auch insoweit wird auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs im Eilverfahren (Beschl. v. 07.05.2003, a.a.O., S. 481 f.) verwiesen.

  • BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 4.02

    Demokratie; "Kalifatsstaat"; Menschenwürde; Rechtsstaat; Religionsgemeinschaft;

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.04.2005 - 12 K 5548/03
    Die vereinsrechtlichen Verbotsverfügungen wurden durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.11.2002 (NVwZ 2003, 986 [BVerwG 27.11.2002 - 6 A 4/02] ) bestätigt.

    Auf Grund der Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts im Verbotsverfahren gegen den Kalifatsstaat (Urt. v. 27.11.2002, NVwZ 2003, 986 [BVerwG 27.11.2002 - 6 A 4/02] ) steht zunächst fest, dass das Gedankengebäude dieser Organisation in vielfältiger Weise gegen Grundpfeiler der freiheitlich demokratischen Grundordnung verstößt.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.04.2005 - 12 K 5548/03
    Diese Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Orfanopoulos und Oliveri gestützt ( Urt. v. 29.04.2004, Rs. C-482/01 und C-493/01, DVBI 2004, 876 = InfAuslR 2004, 268 [EuGH 29.04.2004 - C 482/01] ).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.04.2005 - 12 K 5548/03
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 03.08.2004, InfAuslR 2005, 26) ist bei gerichtlicher Überprüfung von Ausweisungen türkischer Staatsangehöriger, die nach dem ARB 1/80 aufenthaltsberechtigt sind, auf "die Sach- und Rechtslage" im Zeitpunkt der Entscheidung des Tatsachengerichts abzustellen.
  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 A 3.94

    Verbot der Wiking-Jugend bestätigt

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.04.2005 - 12 K 5548/03
    a)Zu den grundlegenden Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung sind die Achtung vor den im Gesetz konkretisierten Menschenrechten, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsgemäße Bildung und Ausübung einer Opposition zu zählen (BVerwG, Urt. v. 13.04.1999, NVwZ-RR 2000, 70 ff.).
  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.04.2005 - 12 K 5548/03
    Es bedarf einer von dieser Person (noch) ausgehenden Gefährdung (so BVerwG,, Urt. v. 31.05.1994, BVerwGE 96, 86 [BVerwG 31.05.1994 - 1 C 5/93] ; Hailbronner, Komm. z. AuslG, § 8 Rdnr. 44).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 18 B 1260/04

    Ausweisung Beurteilungszeitpunkt Bestandskraft Bindungswirkung Bundesamt

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.04.2005 - 12 K 5548/03
    Das am 01.01.2005 in Kraft getretene AufenthG gebietet nichts anderes: Nach § 102 Abs. 1 Satz 1 7. Var. AufenthG bleiben vor dem 01.01.2005 nach altem Recht getroffene Ausweisungen wirksam; nach dieser Bestimmung ist im vorliegenden Fall zur Beurteilung der Rechtslage nur auf das AuslG abzustellen (so auch OVG NRW, Besohl, v. 28.01.2005- 18 B 1260/04 - [juris]; VG Stuttgart, Urt. v. 18.03.2005- 12 K 3616/03-).
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